Arbeitszugführer / Rangierbegleiter

Voraussetzungen

  • Bestandene Prüfung als Rangierbegleiter gemäß VDV-Schrift 754
  • tauglich gemäß gültiger VDV-Schrift 714
  • physische und psychische Tauglichkeit
  • Einweisung in Örtlichkeit Bahnhof oder Strecke
  • Beherrschen der internen und externen Kommunikation (Telefon, E-Mail, Funk, Basa …)

Tätigkeiten

  • Bewegen von Rangierabteilungen
  • Kommunikation mit Stellwerkspersonalen Netzbetreiber
  • Absprachen mit weiteren Rangierpersonalen
  • Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen
  • Beachtung der Signale
  • Bereitstellung von Fahrzeugen an Ladestellen
  • Abziehen von Fahrzeugen von Ladestellen
  • Auflösen von Zügen
  • Zusammenstellen von Zügen und Bremsprobe gemäß den Vorschriften und Richtlinien
  • Durchführung von Zug- und Rangierfahrten auf unternehmenseigenen Strecken
  • Verhalten im Notfall und Störungsbeseitigung
  • Aktivieren der Rufbereitschaft / Notdienst bei Bedarf
  • Führen der täglichen betriebsdienstlichen Dokumentationen unter Verwendung der jeweils gültigen Formblätter / betrieblichen Unterlagen
  • Vorhalten und Aktualisieren der betrieblichen Unterlagen nach Vorgabe der GF